Allgemeine Geschäftsbedingugen (AGB)

Sehr geehrte Gäste, die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Eigentümer/Vermieter des Ferienhauses Casa Torre in 07730 Cala en Porter (Menorca). Bitte lesen Sie daher diese Bedingungen sorgfältig durch. Aus Vereinfachungsgründen wird der Eigentümer/Vermieter im Folgenden nur noch als Vermieter bezeichnet und das Ferienhaus Casa Torre nur noch als Ferienhaus.

1.0 Buchungsablauf:

1.1 Die Buchung kann per E-Mail oder über das bereitgestellte Buchungsformular im Internet erfolgen.
1.2 Mit der Buchung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss des Vertrages auf der Grundlage der Ferienhausbeschreibung verbindlich an.
1.3 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird der Vertrag mit dem Kunden und dem Vermieter rechtsverbindlich. Die Buchungsbestätigung erfolgt in elektronischer Form via E-Mail.

2.0 Zahlungsabwicklung:

2.1 Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises fällig und innerhalb von 7 Tagen an den Vermieter zu überweisen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Über den Erhalt der geleisteten Anzahlung erhält der Mieter eine separate Bestätigung.
2.2 Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Belegungsbeginn an den Vermieter zu überweisen. Über den Erhalt der geleisteten Restzahlung erhält der Mieter eine separate Bestätigung. Bei Buchungen kürzer als 7 Wochen vor Belegungsbeginn ist der Gesamtbetrag sofort nach Buchungsbestätigung und ohne vorherige Anzahlung fällig.
2.3 Gehen die Anzahlung und/oder die Restzahlung bei dem vereinbarten Zahlungsempfänger nicht innerhalb dieser Frist ein, obwohl das Ferienhaus vertragsmäßig zur Verfügung steht und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist der Vermieter berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und die pauschalierten Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 3.2 zu berechnen.
2.4 Soweit der Vermieter zur vertragsgemäßen Überlassung des gebuchten Ferienhauses bereit und in der Lage ist, und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung kein Anspruch auf Bezug des Ferienhauses und auf die vertraglichen Leistungen.

3.0 Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson:

3.1 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Verträgen über Feriendomizile gegenüber Vermietern im In- und Ausland kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Dem Kunden wird jedoch durch den Vermieter vertraglich ein Rücktrittsrecht entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeräumt. Die Rücktrittserklärung kann ausschließlich an den Vermieter des Ferienhauses gerichtet werden. Es wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
3.2 Der Vermieter kann im Falle des Rücktritts folgende pauschalen Rücktrittskosten erheben, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Ferienhauses berücksichtigt sind. Diese pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen:
a) bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 20% des Mietpreises
b) vom 89. Tag bis 60. Tag vor Reisebeginn 30% des Mietpreises
c) vom 59. Tag bis 30. Tag vor Reisebeginn 50% des Mietpreises
d) ab dem 29. Tag vor Reisebeginn 90% des Mietpreises Die Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung beträgt 40 €.
3.3 Es bleibt dem Kunden ausdrücklich vorbehalten, direkt dem Vermieter nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Kunde nur zur Bezahlung des geringeren Betrages verpflichtet.
3.4 Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall dem Kunden gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
3.5 Im Falle eines Rücktritts ist der Kunde berechtigt, nach Maßgabe des Buchungsvertrages, eine Ersatzperson zu benennen, die mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt der Ersatzperson in den Vertrag widersprechen, wenn dieser oder seine mitreisenden Personen den vertraglichen Vereinbarungen nicht entsprechen oder sonstige vertragswesentliche Umstände bei der Ersatzperson oder ihren Mitreisenden nicht gegeben sind.
3.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.
3.7 Ein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf die Durchführung von Änderungen nach Vertragsabschluss hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger wesentlicher Vertragsumstände (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird sie auf Wunsch des Kunden tatsächlich vorgenommen, so kann der Vermieter bis 90 Tage vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von 30 € pro Umbuchung veranschlagen. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingung und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

4.0 Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Vermieter oder den Kunden, Rücktritt durch den Vermieter:

4.1 Für die Kündigung wegen höherer Gewalt durch den Kunden oder den Vermieter gilt:
4.1.1. Wird die Vertragsdurchführung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Kunde wie auch der Vermieter des Ferienhauses den Vertrag kündigen.
4.1.2 Für diesen Fall wird die entsprechende Anwendung der Vorschriften des § 651 j Bürgerliches Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vorschriften, auf die in dieser Bestimmung verwiesen wird, vereinbart.
4.1.3 Dieses entsprechend anwendbare Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt ist jedoch ausschließlich auf Sachverhalte bezogen, welche sich unmittelbar auf die vertragsgemäße Überlassung des Ferienhauses oder die unmittelbare Umgebung des Ferienhauses (Waldbrände in unmittelbarer Umgebung, Straßensperrungen, Sperrungen aufgrund von Seuchen oder Umweltereignisse) im Sinne einer erheblichen Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung des Aufenthalts auswirken.
4.1.4 Dementsprechend rechtfertigen Anreisehindernisse, insbesondere bei Flügen, sowie sonstige Umstände, die nicht in unmittelbarem örtlichen oder sachlichen Bezug zum Ferienhaus entstehen oder in der Risikosphäre des Kunden liegen, keine Kündigung des Vertrages mit dem Vermieter.
4.2 Der Vermieter bzw. dessen örtliche Bevollmächtigte können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Kunde und/oder seine Mitreisenden die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn diese sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Ferienhauses und des Inventars sowie eines schuldhaften Verstoßes gegen die besonderen Obliegenheiten dieser Bedingungen. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis, der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die dieser aus einer anderweitigen Belegung des Ferienhauses erlangt.
4.3 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt § 651 j BGB unberührt.

5.0 Nicht in Anspruch genommene Leistungen:

5.1 Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zu Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
5.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die ihm durch einen unverschuldeten Abbruch des Aufenthalts entstehenden Kosten nur durch eine besondere Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden können und nicht durch eine gewöhnliche Reiserücktrittskostenversicherung abgedeckt sind.

6.0 Kaution:

6.1 Der Vermieter ist berechtigt, nach Vertragsabschluss, eine Kaution zu verlangen, soweit sich dies aus der Beschreibung des Ferienhauses und/oder der Buchungsbestätigung ergibt.
6.2 Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Vermieter zu Stande und wird gleichzeitig mit der Restzahlung (siehe Abschnitt 2, Zahlungsabwicklung) fällig.
6.3 Weisen das Ferienhaus und/oder seine Einrichtungen bei der Rückgabe Schäden auf, bei denen begründeter Anlass besteht, dass diese vom Kunden oder seinen Mitreisenden zu vertreten sind, so ist der Vermieter berechtigt, die zur Deckung des Schadens voraussichtlich entstehenden Kosten von der Kaution einzubehalten.
6.4 Der Vermieter des Ferienhauses berücksichtigt die Kautionssumme in der Buchungsbestätigung und erteilt eine Abrechnung der Kaution nach Abreise des Kunden. Der Vermieter überweist nach Mietende den zurück zu erstattenden Kautionsbetrag innerhalb von 7 Tagen und/oder macht von ihm beanspruchte Einbehalte geltend. Dem Kunden bleiben im Falle eines solchen Einbehaltes alle Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, auf den der Einbehalt gestützt wird, vorbehalten.

7.0 Obliegenheiten des Mieters gegenüber dem Vermieter, Kündigung durch den Mieter:

7.1 Das Ferienhaus darf nur mit maximal 2 erwachsenen Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienhaus zu verlassen.
7.2 Der Mieter verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden in deren Vertretung, das Ferienhaus und seine Einrichtungen pfleglich zu behandeln, und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden.
7.3 Die täglich anfallende Reinigung des Ferienhauses obliegt dem Mieter. Beim täglichen Verlassen des Ferienhauses sind sämtliche Türen und Fenster zu schließen.
7.4 Räumlichkeiten, Anlagen oder Flächen, die im örtlichen Zusammenhang mit dem Ferienhaus stehen und in der Beschreibung des Ferienhauses oder entsprechender örtlicher Hinweise dahingehend bezeichnet sind, dass sie nicht zu den vertraglich geschuldeten Leistungen gehören, dürfen vom Mieter und seinen Mitreisenden nicht betreten oder benutzt werden.
7.5 Der Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 16:00 Uhr möglich. Am Abreisetag muss die Unterkunft bis 10:00 Uhr morgens verlassen werden. Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Ferienhaus bei der Abreise aufgeräumt, sauber und ordentlich zu verlassen. Müll ist am Abreisetag an öffentlichen Müllcontainern zu entsorgen und nicht im Ferienhaus zu belassen.
7.6 Haustiere sind nicht zugelassen.
7.7 Das Rauchen im Ferienhaus ist nicht zulässig.
7.8 Mängel der Ferienwohnung, seiner Einrichtungen oder sonstige Mängel oder Störungen sind vom Mieter unverzüglich gegenüber dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, bestehen keine Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter.
7.9 Damit dem Mieter bei Schäden am Ferienobjekt oder seiner Einrichtungen keine Nachteile bezüglich der Beweislage hinsichtlich seines Verschuldens oder Nichtverschuldens oder der Schadenshöhe entstehen, wird dringend empfohlen, wenn solche Schäden beim Bezug oder später festgestellt werden, diese dem Vermieter oder seinen hierfür benannten Beauftragten gegenüber unverzüglich auch dann anzuzeigen, wenn der Mieter solche Schäden nicht selbst verursacht hat und auch dann, wenn sie für ihn nicht störend sind.
7.10 Wird der Aufenthalt im Ferienhaus durch einen Mangel oder eine Störung, für die der Vermieter vertraglich einzustehen hat, erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Vertrag mit dem Vermieter kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Fortsetzung des Aufenthalts infolge eines solchen Mangels oder einer solchen Störung aus wichtigem, dem Vermieter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, dessen Beauftragter, eine ihnen vom Mieter bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter oder dessen Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird.